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   VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13   

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VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13 (https://dejure.org/2014,11910)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2014 - VfGBbg 53/13 (https://dejure.org/2014,11910)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 (https://dejure.org/2014,11910)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13
    Es begegnet im Grundsatz auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, das Formerfordernis des § 390 Abs. 2 StPO bei einer bloßen Beurkundung des Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt als nicht erfüllt anzusehen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 274, 282 f; 64, 135, 152).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11

    § 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13
    Die in Art. 2 Abs. 1 und 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (vgl. etwa Beschluss vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 61/12

    Bezeichnung von Grundrechten der Landesverfassung; Willkürverbot; Auslegung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13
    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 61/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 42/12

    Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13
    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich und sachlich schlechthin unhaltbar erscheinen, mithin das Recht in einer Weise falsch anwenden, dass jeder Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritten ist (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 42/12 - und vom 19. Juni 2013 - VfGBbg 61/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98

    Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13
    Die Grenze der Willkür ist erst dann überschritten, wenn die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 17. September 1998 - VfGBbg 18/98 -, LVerfGE 9, 95, 100).
  • BGH, 14.02.1992 - 3 StR 433/91

    Revisionsanträge und Begründung des Nebenklägers

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13
    Soweit das Oberlandesgericht angenommen hat, der Nebenkläger müsse bei der Anbringung und Begründung von Revisionsanträgen die Formvorschrift des § 390 Abs. 2 StPO beachten, kann dies schon deshalb nicht als willkürlich angesehen werden, weil diese Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 1992 - 3 StR 433/91 -, NJW 1992, 1398).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 53/13
    Es begegnet im Grundsatz auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, das Formerfordernis des § 390 Abs. 2 StPO bei einer bloßen Beurkundung des Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt als nicht erfüllt anzusehen (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 274, 282 f; 64, 135, 152).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 81/17

    Teilweise wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses, teilweise mangels

    Die in Art. 2 Abs. 5 LV festgelegten Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtlichen Strukturprinzipien begründen keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers und sind deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig (vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebegründung; Schiedsverfahren;

    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 und Art. 108 LV geltend macht, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei um Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtliche Strukturprinzipien handelt, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründen und im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 118/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einem nachbarrechtlichen

    14 1. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 2 und Art. 108 LV geltend macht, folgt dies schon daraus, dass es sich dabei um Verfassungsgrundsätze und objektiv-rechtliche Strukturprinzipien handelt, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers begründen und im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht rügefähig sind (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. November 2012 - VfGBbg 59/11 -, vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 53/13 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 - und vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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